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Fragwürdige Broschüre durch Presserecht gedeckt

Gegen die inoffizielle Broschüre zum 150-jährigen Stadtjubiläum Rosenheims hat die Stadtverwaltung keine rechtliche Handhabe. Das hat jetzt die juristische Prüfung ergeben. Stadsprecher Thomas Bugl, erklärte, dass sich derartige Publikationen im Zweifelsfalle auf das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit berufen können.

Damit habe die Stadt keine Chance, gegen die Broschüre vorzugehen. Wie berichtet, brachte ein Verlag eine Broschüre zum Stadtjubiläum heraus, in dem in einem Passus die NS-Zeit verherrlicht wird. Zudem wurde nach Aussage von in der Broschüre anzeigenschaltenden Firmen erklärt, der Verlag habe ihnen suggeriert, dass dies eine mit der Stadt abgesprochene Jubiläumsschrift sei.

 

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