Juristische Schritte gegen die inoffizielle Jubiläumsschrift zu 150 Jahre Stadterhebung Rosenheim sind nach Angaben von Stadtsprecher Thomas Bugl kaum möglich. Nur wenn den anzeigenschaltenden Firmen schriftlich suggeriert wurde, dass die Broschüre in Abstimmung mit der Stadt entstanden ist, kann der Vorwurf des Betrugs geprüft werden.
Es wäre schön, wenn betroffene Inserenten der Stadt schriftliche Hinweise geben könnten, allerdings würden der Stadt bislang keine schriftlichen Stellungnahmen vorliegen. Die Broschüre stinkt, so Bugl wörtlich, der Stadt gewaltig. Wie berichtet, haben Inserenten horrende Preise für die Anzeigen gezahlt, zudem wird in einem Abschnitt die NS-Zeit verherrlicht.