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Es bleibt bei lebenslänglich für Aschau-Mörder

festnahme handschellen

Diese Entscheidung bedeutet eine lange Gefängnisstrafe: Der Doppelmörder von Aschau wird viele Jahre hinter Gittern verbringen.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 58-jährigen zurück gewiesen. Damit ist die vom Landgericht Traunstein im März verhängte lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig. Das Gericht hatte zudem die Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet: Der Täter wird nicht nach 18 bis 25 Jahren aus der Haft entlassen. Der Mann hatte seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau in ihrem Ferienhaus in Aschau brutal ermordet.

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