Diese Entscheidung bedeutet eine lange Gefängnisstrafe: Der Doppelmörder von Aschau wird viele Jahre hinter Gittern verbringen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 58-jährigen zurück gewiesen. Damit ist die vom Landgericht Traunstein im März verhängte lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig. Das Gericht hatte zudem die Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet: Der Täter wird nicht nach 18 bis 25 Jahren aus der Haft entlassen. Der Mann hatte seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau in ihrem Ferienhaus in Aschau brutal ermordet.