In Frankreich startet heute die Fußball-Europameisterschaft. Auch in der Region werden viele Menschen die Spiele ihrer Nationalteams unter freiem Himmel beim Public-Viewing schauen. Auf Grund einer Ausnahmegenehmigung des Bundesrates dürfen die Kommunen die Lärmschutzzeiten verlängern. Für private Veranstaltungen gilt das allerdings nicht, sagt Polizeisprecher Fabian Bernhardt. Hier gelten Hausordnungen und die üblichen Regeln, heißt ab 22 Uhr sollte es nicht mehr zu laut werden. Außerdem ist zum Beispiel Grillen auf dem Balkon verboten, sagt Bernhardt. Es gehe um das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme. Nicht jeder sei Fußballfan, es gebe Kinder, Schichtdienstler und Berufstätige. Wenn alles im Rahmen bleibe, werde auch die Polizei ein Auge zudrücken, sagt Bernhardt.
EM 2016: Wie lange darf ich "public viewen"?
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