Strafanzeige statt Süßigkeiten
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- Veröffentlicht: Samstag, 01. November 2014 07:24
Für einige Kinder endete Halloween nicht nur mit Süßigkeiten sondern mit Strafanzeigen. Es wurden zahlreiche Häuser mit Eiern beworfen oder mit Farbe beschmiert. Dies stellt keinen Streich mehr da sondern ist Strafbar und erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung.