Im Kampf gegen den Ausbau des Sudelfelds haben die Gegner, DAV und Bund Naturschutz, jetzt eine erste Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht in München hat gestern den Eilantrag auf Baustopp und Rückbau der bisherigen Maßnahmen abgelehnt. Wie der Sprecher des Verwaltungsgerichtes Martin Scholtysik sagt, beruhe diese Entscheidung auf einer Abwägung der Interessen aller Beteiligten.
Nach genauer Überprüfung habe die Kammer dann festgestellt, dass das Interesse des Antragstellers nicht überwiegt und darum kein Baustopp angeordnet werden kann. Die Naturschutzverbände haben nun zwei Wochen Zeit dagegen Beschwerde beim bayrischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Wann über die anhängige Klage der beiden Verbände in der Hauptsache verhandelt wird, steht noch nicht fest.